Aus dem 1×1 des Unterrichtsentwurfs:

Abkupfern

(oder aus dem Internet downloaden) sollten Sie Unterrichtsentwürfe anderer nur dann, wenn Sie sehr in Verlegenheit sind (Motivationsmangel, didaktische Inkompetenz). Das gleiche gilt für die unkritische, ungefilterte, unmodifizierte, nicht als solche kenntlich gemachte Übernahme des Gedankenguts anderer (Zeitschriften, Bücher, Unterrichtsbanken, ...).
Das World Wide Web bietet mit Hilfe der leistungsfähigen Suchmaschinen die Möglichkeit, sich mit der schlichten Copy-and-paste-Technik alles anzueignen, was einem in einer großen Fülle von Informationsträgern für die eigenen Zwecke passend erscheint. Fremdes geistiges Eigentum muss also nicht einmal mehr abgeschrieben oder abgezeichnet werden, um es der eigenen Arbeit hinzuzufügen. Mehr noch: Man bräuchte theoretisch den Inhalt dessen, was man kopiert und eingefügt hat, gar nicht vollständig gelesen zu haben. Schülerarbeiten, die einen so zustande gekommenen Collage- oder Patchwork-Charakter haben, können wir kaum als tatsächlichen Leistungsnachweis akzeptieren. Um so kritischer müssen wir an Arbeiten herangehen, die hinsichtlich der Anlehnung an und Entlehnung von Fremdquellen an den für wissenschaftliche Arbeiten geltenden Richtlinien zu orientieren sind.
Eine Pädagogische Prüfungsarbeit und ein Entwurf für eine Prüfungslehrprobe erfüllen die formalen Anforderungen nicht, wenn - entgegen der pflichtgemäßen Versicherung am Schluss der Arbeit - "die Stellen der Arbeit, die anderen benutzten Druck- und digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind", nicht "in jedem einzelnen Falle unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht" worden sind; das betrifft auch Zeichnungen und andere bildliche Darstellungen.

(Charakter, eigener)

Anspruch, pädagogischer

Pädagogischer Fundamentalsatz (nach J. J. Rousseau und I. Kant), hier vorgeschlagen und empfohlen als Grundlage für einen minimalen Konsens in der Kritik pädagogischer Praxis: Didaktische Entscheidungen und unterrichtliches Handeln müssen sich widerspruchsfrei dem Sinnzentrum allen pädagogischen Handelns zuordnen lassen: der Freisetzung eigenständigen, selbstverantworteten Lernens und Denkens der Lernenden.

Jedweder Handlungsmaxime, also dem, was werden soll, steht nun aber entgegen, was ist. Handeln, wenn es nicht nur Tun ist, stößt an die Verhältnisse; in der Praxis, wenn sie nicht nur Technik ist, kommt es zu Brüchen und Dilemmata. Auch in der pädagogischen Praxis sind Dilemmata nichts Ungewöhnliches. Wir sollten sie aber nicht hinnehmen, als entbänden sie uns von der Abwägung unserer Handlungsmöglichkeiten. Vielmehr sollten wir uns durch sie zu kritischem und womöglich schöpferischem Nachdenken und Experimentieren herausgefordert fühlen. Nur wenn wir uns im Dilemma der Grundsätze vergewissern, die unverzichtbar zu unserer pädagogischen Grundposition gehören, können wir uns begründet für eine der Möglichkeiten entscheiden oder gar entdecken, dass die einander auszuschließen scheinenden Alternativen auf einer höheren Ebene oder in einem neuen Ansatz miteinander versöhnt werden können.

Opportunistisches Bescheiden steht oft methodischem Bedenken im Wege. „So dumm sind sie gar nicht“ - so könnte eine erfreuliche und pädagogischen Optimismus erzeugende Erkenntnis lauten, vorausgesetzt, man hat die Unterrichtsmethode auf geistige Zumutung, auf Auslotung und dann Ausschöpfung der geistigen Kräfte der Schüler ausgerichtet.