»Zwang ist die notwendige Bedingung für das "In-Erscheinung-treten" der kindlichen Vernunft. Nur absoluter Gehorsam kann nach Kant zur Vernunft führen. Kant schließt dabei sowohl den impulsiven Zwang als auch die situativ gebundene Form des Zwingens aus. Die befreienden Funktionen müssen in der Situation des Zwingens immer mitgedacht werden. Erziehung kann deshalb nicht einfach mit dem Begriff Heteronomie charakterisiert werden, denn ihre letztgültige Legitimation erhält sie durch die Idee der Autonomie.
Die polare Struktur der erzieherisch qualifizierten Fremdbestimmung läßt sich in drei Schritten aufzeigen:
Sie bestimmt unter dem leitenden Gedanken der Selbstaufhebung,
sie bereitet ihr eigenes Ende vor,
sie läßt in der unerläßlichen Abhängigkeit schrittweise Freiheiten gewinnen.«