Aus dem ABC des Unterrichtsentwurfs:

Abkupfern

(oder aus dem Internet downloaden) sollten Sie Unterrichtsentwürfe anderer nur dann, wenn Sie sehr in Verlegenheit sind (Motivationsmangel, didaktische Inkompetenz). Das gleiche gilt für die unkritische, ungefilterte, unmodifizierte, nicht als solche kenntlich gemachte Übernahme des Gedankenguts anderer (Zeitschriften, Bücher, Unterrichtsbanken, ...).
Das World Wide Web bietet mit Hilfe der leistungsfähigen Suchmaschinen die Möglichkeit, sich mit der schlichten Copy-and-paste-Technik alles anzueignen, was einem in einer großen Fülle von Informationsträgern für die eigenen Zwecke passend erscheint. Fremdes geistiges Eigentum muss also nicht einmal mehr abgeschrieben oder abgezeichnet werden, um es der eigenen Arbeit hinzuzufügen. Mehr noch: Man bräuchte theoretisch den Inhalt dessen, was man kopiert und eingefügt hat, gar nicht vollständig gelesen zu haben. Schülerarbeiten, die einen so zustande gekommenen Collage- oder Patchwork-Charakter haben, können wir kaum als tatsächlichen Leistungsnachweis akzeptieren. Um so kritischer müssen wir an Arbeiten herangehen, die hinsichtlich der Anlehnung an und Entlehnung von Fremdquellen an den für wissenschaftliche Arbeiten geltenden Richtlinien zu orientieren sind.
Eine Pädagogische Prüfungsarbeit und ein Entwurf für eine Prüfungslehrprobe erfüllen die formalen Anforderungen nicht, wenn - entgegen der pflichtgemäßen Versicherung am Schluss der Arbeit - "die Stellen der Arbeit, die anderen benutzten Druck- und digitalisierten Werken im Wortlaut oder dem Sinne nach entnommen sind", nicht "in jedem einzelnen Falle unter Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht" worden sind; das betrifft auch Zeichnungen und andere bildliche Darstellungen.

(Charakter, eigener)