Aus dem ABC des Unterrichtsentwurfs:

Bildungsgehalt

In den Unterrichtsinhalten das menschlich Bedeutungsvolle sehen!6 Kein Sachverhalt trägt Bedeutung absolut in sich. Fach(wissenschaft)lich bestimmte Fragen und Sachverhalte erhalten pädagogische Relevanz erst dadurch, dass von anthropologischen Einsichten ausgehend ihre pädagogische Dimension ergründet wird.

Den Bildungsgehalt (die Bildungsgehalte) eines Unterrichtsthemas kann man nicht einfach in einem siebenzeiligen Abschnitt „kennzeichnen“; er muss (sie müssen) erschließend dargestellt werden. Das Wort „Bildungsgehalt“, das zur Terminologie der Bildungstheorie gehört und von dorther auch verstanden werden sollte, bezeichnet nicht etwas Weltumspannendes oder Himmelstürmendes, sondern den konkreten Entwicklungsschritt, der den Lernenden durch die konkrete Sachbegegnung und -erschließung möglich wird und sie auf (eine Klasse von) Lebenssituationen vorbereitet. Einen Bildungsgehalt angeben zu können setzt voraus, dass die Sache (der Bildungsinhalt), mit der sich die Schüler auseinandersetzen sollen, sachkundig bestimmt (Sachanalyse) und ihre Beziehung zum Entwicklungsstand und zu den Entwicklungszielen der Schüler geklärt ist. Daraus sind die notwendigen Konsequenzen für die Abfolge von Planungsschritten (und somit auch von Gliederungspunkten einer didaktischen Ausarbeitung, Gliederung eines Unterrichtsentwurfs) abzuleiten.

(Didaktische Analyse / Intention / Didaktische Reduktion)

Anmerkungen: 6: „Die menschliche Seite des Gegenstandes aufzuschließen, ist so recht die Aufgabe der Menschlichkeit des Lehrers. Vergessen wir doch nicht, dass diese menschliche Seite am Kulturgut oft ein Schlüssel zu seinem eigentlichen Wesen ist.“ Roth, Heinrich: Pädagogische Psychologie des Lehrens und Lernens. Hannover: Schroedel, (1957) 12. Aufl. 1970. S. 113.